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SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung; Legaldefinition für den Begriff "unverzüglich"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - L 12 AL 294/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Allerdings wird die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie erst durch die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist, bestimmt (BVerfGE 53, 257). - BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss dabei die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und notwendig sein; sie darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten und muss ihm zumutbar sein (vgl. hierzu ausführlich BVerfG, Beschluss vom 10.02.1987 - 1 BvL 15/83 m. w. N.). - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird durch die Eigentumsgarantie im Sinne des Art. 14 GG geschützt (BVerfG, Beschluss vom 12.02.1986 - 1 BvL 39/83 -).
- SG Dortmund, 26.07.2004 - S 33 AL 127/04
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Die von der Beklagten und auch in der Literatur (…Coseriu/Jakob a. a. O. Rdnr 12) vertretene Auffassung, die Meldung habe genau drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen, findet im Gesetz keine Stütze (so auch SG Dortmund, Urteil vom 26.07.2004 - S 33 AL 127/04 -). - SG Frankfurt/Oder, 01.04.2004 - S 7 AL 42/04
Minderung des Arbeitslosengeldes wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur …
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Die Kammer hat bereits Zweifel, ob diese Norm jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Arbeitslose sich vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos gemeldet hat, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt (vgl. hierzu ausführlich SG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 01.04.2004 - S 7 AL 42/04 -). - SG Aachen, 24.09.2004 - S 8 AL 81/04
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Ein derartiges gesetzgeberisches Versehen ist jedoch keine geeignete Grundlage für einen verfassungsmäßigen Eingriff in ein gemäß Art. 14 geschütztes Eigentumsrecht (vgl. in diesem Sinne auch Entscheidung der Kammer vom 24.09.2004 - S 8 AL 81/04 - sowie Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 07.09.2004 - S 21 AL 751/04 -, das Sozialgericht Dresden nimmt allerdings an, frühestens im Sinne von § 37b S. 2 SGB III bedeute drei Monate vor Ende des Versicherungspflichtverhältnisses bis zu einem Monat vor Ende des Versicherungspflichtverhältnisses, hierfür gibt es nach Auffassung der Kammer jedoch keine Rechtsgrundlage). - SG Dresden, 07.09.2004 - S 21 AL 751/04
Minderung von Arbeitslosengeld; Umgehende Meldepflicht nach Beendigung eines …
Auszug aus SG Aachen, 05.11.2004 - S 8 AL 131/04
Ein derartiges gesetzgeberisches Versehen ist jedoch keine geeignete Grundlage für einen verfassungsmäßigen Eingriff in ein gemäß Art. 14 geschütztes Eigentumsrecht (vgl. in diesem Sinne auch Entscheidung der Kammer vom 24.09.2004 - S 8 AL 81/04 - sowie Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 07.09.2004 - S 21 AL 751/04 -, das Sozialgericht Dresden nimmt allerdings an, frühestens im Sinne von § 37b S. 2 SGB III bedeute drei Monate vor Ende des Versicherungspflichtverhältnisses bis zu einem Monat vor Ende des Versicherungspflichtverhältnisses, hierfür gibt es nach Auffassung der Kammer jedoch keine Rechtsgrundlage).